Zwei Themen dominierten die erneute Debatte über den Nachtragshaushalt der Gemeinde: Der Versuch, einen Konsens zur weiteren Entwicklung des Gutshofs herzustellen und die Frage der Einhaltung der Verschuldungsobergrenze von 500 € pro Einwohner.
Zwei Themen dominierten die erneute Debatte über den Nachtragshaushalt der Gemeinde: Der Versuch, einen Konsens zur weiteren Entwicklung des Gutshofs herzustellen und die Frage der Einhaltung der Verschuldungsobergrenze von 500 € pro Einwohner.
Zum einen ging es um die Frage, wie man einen Konsens zur weiteren Gutshofentwicklung findet. Hierzu hatten SPD und LINKE einen Antrag eingebracht. Er forderte vom Bürgermeister, ein Nutzungskonzept für die Entwicklung des Gutshofs gemeinsam mit dem Heimatverein aufzustellen.
Hierzu stellte der Bürgermeister den Antrag, die Worte „gemeinsam mit dem Heimatverein“ zu streichen. Er habe bereits mit einem Investor Gespräche geführt, der auf dem Gutshof eine Gaststätte einrichten will. Diesem Plan stünden zwar drei Argumente entgegen. Erstens könnte dann der einstimmige Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 27.02.2014 nicht mehr umgesetzt werden, das Gutshofgelände zum Begegnungszentrum für alle Generationen zu entwickeln. Zweitens habe die Gemeinde dem Heimatverein die Nutzung des Gutshofgeländes im Wege des Erbbaurechts für noch mehr als 90 Jahre übertragen. Drittens wurde diese Idee durch die Vorsitzende des Heimatvereins abgelehnt, worüber auch die Presse berichtete.
Und dann geschah etwas Eigenartiges: Der Antrag des Bürgermeisters wurde zwar mit einer Stimme Mehrheit angenommen. Aber für den dann gemäß dem Wunsch des Bürgermeisters abgeänderten Antrag stimmte kein einziger Gemeindevertreter mehr. 14 waren dagegen. 7 enthielten sich. Damit ist es mehr als unwahrscheinlich, dass auch die Gelder für die Sicherung der denkmalgeschützten Gutshofgebäude vor weiterem Verfall 2018 noch freigegeben werden. Zum Jahresende werden sie wohl verfallen.
Zweitens ging es darum, wer Einsparvorschläge liefern muss, um die gemeindliche Verschuldungsobergrenze von 500,- € pro Einwohner einzuhalten. In ihrer Sitzung am 4.1.2018 hatten dazu die Gemeindevertreter folgenden Beschluss gefasst: „Der Bürgermeister wird beauftragt, den Nachtragshaushaltsentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass diese Grenze eingehalten wird.“
Bürgermeister Krieger erklärte, er werde keine Einsparvorschläge liefern. Er sei in seinen Ausgaben zum einen durch Gemeindevertreterbeschlüsse gebunden. Zum anderen seien bestimmte Ausgaben einfach nötig. Daher sollten stattdessen die Gemeindevertreter Sparvorschläge liefern.
Vertreter von DER LINKEN und der SPD wiesen dies zurück. Herr Heiermann (SPD) forderte vom Bürgermeister, den Dialog mit Gemeindevertretung, Bürgerbeiräten und Öffentlichkeit zu diesem Thema zu suchen. Reinhard Sept (SPD) erklärte, man könne auch bei den Pflichtaufgaben der Gemeinde sparen. Es müsse nicht immer die teuerste Lösung sein.
In namentlicher Abstimmung wurde der Nachtragshaushalt mit 14 Ja-Stimmen gegen die 7 Stimmen von Der Linken und der SPD angenommen.
V. Heiermann
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